Allgemeine Leitungs- und Zahlungsbedingungen
1. Anerkennung Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Wagner Betonbohr- u. Sägeservice.
2. Abnahmeprotokoll Grundlage für die Rechnungslegung ist der dem Auftraggeber oder dem von ihm benannten Bevollmächtigten zur Unterzeichnung vorgelegter Regiebericht.
Mündliche Absprachen mit Angestellten der Fa. Wagner gelten als unverbindlich; sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Betriebsleitung.
Wird keine Abnahme vom Auftraggeber verlangt oder der vorgelegte Regiebericht nicht unterschrieben, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Beendigung der Arbeiten.
Vorbehalte oder Mängel sind schriftlich auf dem Regiebericht festzuhalten und von beiden Parteien zu unterschreiben, nicht festgehaltene Mängel können nicht berücksichtigt werden.
3. Rechnungslegung Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Regieberichte. Bei einer Massenminderung ab 25 % des Nettoauftragsvolumen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Unsere Rechnungen sind sofort rein netto ohne Abzug fällig. Bei Nichtenhaltung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % je Monat zu berechnen.
4. Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung notwendigen Unterlagen sind vom Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig der Fa. Wagner zur Verfügung zu stellen.
5. Angabe der Bohrpunkte und Sägeschnitte Die Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen, anzuzeichnen und falls nötig statisch zu prüfen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder Nichteinmessen und Anzeichnen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung.
6. Stellung von Wasser und Strom Vom Auftraggeber sind Wasser und Strom in maximal 50m Entfernung von der Arbeitsstelle Kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleisten;
· Wasserdruck: 1 Bar an der Arbeitsstelle
· Elektr. Energie: 220V/16A und 380V/32A
Kann Wasser und Energie vom Auftraggeber nicht gestellt werden, so ist dies rechtzeitig mitzuteilen
7. Ausführungsfristen, Arbeitsunterbrechung und Wartezeiten Der Auftraggeber hat der Fa. Wagner ausreichend und angemessen Zeit zur Ausführung der von ihm beauftragten Arbeiten einzuräumen und rechtzeitig mitzuteilen.
Die Auftragsausführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger Vereinbarung mit der Betriebsleitung der Fa, Wagner unterbrochen werden, andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Preisliste berechnet. Dies gilt ebenfalls für die Unterbrechung von Umbauten und Rüstungen sowie bauseitigen nicht beachten der Unfallvorschriften.
Kann die Fa. Wagner durch Umstände, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit beginnen, so werden ebenfalls die in der Preisliste aufgeführten Stundensätze berechnet. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Markieren der Sägeschnitte und Bohrpunkte oder durch falsche Angabe der Bohrdurchmesser Wartezeiten entstehen.
8. Zufahrtswege Alle Angebote und Preise basieren darauf, das die Fahrzeuge der Fa. Wagner die Baustelle frei befahren können. Ist dies nicht möglich, ist die Fa. Wagner berechtigt, den zusätzlichen Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen.
9. Sondergenehmigungen Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Sondergenehmigungen einzuholen.
10. Gewährleistung und Sicherheitsleistung Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind ausgeschlossen
11. Haftung Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten von Personal der Fa. Wagner oder Einrichtungen der Fa. Wagner zurückzuführen sind, haftet die Fa. Wagner nur im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Oberflächenwasser wird, wenn schriftlich in Auftrag gegeben abgesaugt (nicht 100% trocken). Eine Haftung für Spülwasserschäden die nicht in unmittelbarer nähe der Bohr- oder Sägestelle sind oder Baulich bedingt sind (z.B. Schächte, Spalten, Leerrohre ) können von der Fa. Wagner in keinem Fall übernommen werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer in diesem Falle auch vor Haftungsansprüchen durch Dritte freizustellen.
12. Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Neuburg an der Donau vereinbart
Nebenabreden, die die oben genannten Leistungs- und Zahlungsbedingungen des Vertrags verändern oder erweitern, sind nur in schriftlicher Form gültig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Leistungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen oder des gesamten Vertrages nicht berührt